
Zollbestimmungen - Bei der Einreise
können folgende Gegenstände zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden
A- 1 Fotoapparat
- 1 Farbfernseher mit maximal 16 cm Bildschirm.
- 1 kombin. fernseh- Tonband- Radiogerät
- 1 Videokamera und 5 Leerkassetten
- 1 CD-Spieler und 5 CDs
- 1 Laptop
- 1 8 mm-Filmkamera und 10 Filme
- 1 Fernglas (Nachtgläser verboten)
- Harmonika, Mandoline, Flöte, Gitarre, Mundharmonika - höchstens 3 Instrumente pro Person
- 1 Walkman
- 1 Diaprojektor
- 1 T ransistorradio- Kassettenrekorder
- Autowerkzeug
- Sportartikel, Gesellschafts- und Computerspiele
- 1 Schreibmaschine
- Kinderwagen und -spielzeug
Zollbestimmungen Türkei Zigaretten
- 200 Zigaretten und 50 Zigarren, 200g Zigarettentabak, 200 Blatt Zigarettenpapier, 200g Pfeifentabak, 50 g Schnupftabak.
(Im Duty Free Shop können weitere 400 Zigaretten, 100 Zigarren und 500 g Pfeifentabak ge kauft werden)
- 1 1/2 kg Kaffee, 1 1/2 kg Pulverkaffee, 500 g Tee, 1 kg Schokolade und 1 kg Süssigkeiten
- 5 (100 cc) oder 7 (70 cc) Flaschen alkoholische Getränke
- 5 Fl. Parfüm (max. 120 ml pro Flakon)
B- Gegenstände im Wert über 15 000 $ werden bei der Einreise in den Reisepass eingetragen und bei der Ausreise kontrolliert.
C- Es ist verboten, Waffen und jede Art von Schneidewerkzeugen (auch Camping messer) ohne besondere Erlaubnis einzuführen.
D- Drogeneinfuhr, -handel und -gebrauch sind streng verboten. Zuwiderhandlungen werden schwer bestraft.
E- Mitgeführte Antiquitäten sollen unbedingt deklariert werden, da sonst bei der Ausreise Schwierigkeiten entstehen können.
F- Geschenkartikel im Werte bis zu 300 € sind zollfrei. Außerdem können zu Weihnachten, Neujahr, Kurban Bayrarm (Opferfest) und Seker Bayrarm
(Zuckerfest nach Ablauf des Fastenmonats) im Zeitraum von einem Monat vor Beginn und bis zu einem Monat nach Ablauf (Poststempel) des jeweilgen Festes Geschenke im Wert
von 300 € per Post geschickt werden. Auskunft: Zoll-Generaldirektion ( Gümrükler Genel Müdürlugü ), Ankara
Tel: (312) 311 79 71-310 38 80, Fax: (312) 309 32 05. Bei der Ausreise müssen nachstehende Bestimmungen beachtet werden:
a) Für neue Teppiche muss eine Quittung und für Antiquitäten eine von der
Direktion eines Museum ausgestellte offizielle Erlaubnis vorgelegt werden.
b) Es ist streng verboten, Altertümer auszuführen.
c) Wertgegenstände dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie im Reisepaß eingetragen oder mit offiziell umgetauschtem Geld gekauft wurden.
d) Mineralien und Fossilien dürfen nur mit einer Erlaubnis des Instituts für Bodenschätze und Forschung ausgeführt werden.