
Türkei Fahrzeugbesitzer - Einreiseformalitäten
Reiseformalitäten für Kraftfahrzeugbesitzer
Besitzer von Kleinbussen, Bussen, PKW, Lastwagen, Wohnmobilen, Mopeds, Motorrädern und Kraftfahrzeugen mit Wohnwagenanhänger müssen bei
der Einreise einen gültigen Reisepaß, die internationale Grüne Versicherungskarte auf der die Geltung sowohl für den europäischen als auch den asiatischen Teil der
Türkei vermerkt sein muß, ein für die Türkei nicht unbedingt erforderliches Carnet de Passage Triptique, Wagenpapiere und im Fall eines anderen Fahrers als des Besitzers
eine auf dessen Namen ausgestellte und beglaubigte Vollmacht vorlegen.
Für eine Weiterfahrt in den Nahen und Mittleren Osten ist eine Transitbescheinigung erforderlich.