Reiseformalitäten für Yachteigner

Reiseformalitäten für Yachteigner


Yachten mit einem transitlog können zur Überwinterung oder Überholung bis zu 2 Jahren in türkischen Gewässern bleiben. Einige Häfen verfügen mit einer Genehmigung des
Tourismusministeriums über eine Liegeplatzdauer bis zu 5 Jahren.

Die erforderlichen Formalitäten müssen in den Zielhäfen abgewickelt werden.
Zollhäfen Nach Einlaufen in türkische Hoheitsgewässer muß sofort einer der folgenden Häfen zwecks Kontrolle der Borddokumente angelaufen werden: Hopa, Rize, Trabzon, Giresun, Bartin, Ordu, Samsun, Sinop, Eregli, Inebolu, Zonguldak, Istanbul, Tekirdag, Bandirma, Canakkale, Mudanya, Gemlik, Bozyazi, Derince, Akcay, Ayvahk, Dikili, Izmir, Cesme, Kusadasi, Güllük, Bodrum, Datca, Marmaris, Fethiye, Kas, Fineke, Kemer, Antalya, Alanya, Anamur, Tasucu/ Silifke, Mersin / Icel, Botas / Adana, lskenderun.

Hafenformalitäten
Alle Informationen über Yacht, Eigentümer, Mannschaft, Route, Reisepaß, Zollerklärung und Gesundheitszustand musen im Logbuch eingetragen sein, das der Schiffseigner führt und den Hafenbehörden vorlegt, weitere Formalitäten sind dann bis zur Ausreise nicht mehr nötig.

Zollfreier Treibstoff
für Yachten unter fremder Flagge kann unter bestimmten Bedingungen in vom türkischen Tourismusministerium lizensierten Schiffs- und Yachthäfen gefaßt werden. Auskunft erteilt die jeweilige Hafenbehörde.